Modul 5
Alle Kraftfahrer, die im gewerblichen Personenverkehr tätig sind, sind verpflichtet die Berufskraftfahrerweiterbildung gem. BKrFQG zu absolvieren.
Insgesamt sind 5 Module vorgeschrieben, die alle fünf Jahre zur Führerscheinverlängerung abzugeben sind.
Ziel | Erwerb des Weiterbildungsnachweises Markt und Image gem. § 5 BKrFQG i.V.m. §4 (2) BKrFQV |
Zielgruppe | Fahrer im Besitz der Führerscheinklasse D1, D1E, D, DE und diesen auch beruflich nutzen Unternehmen, die Kraftfahrer auf Fahrzeugen über 3,5 t zGM einsetzen |
Inhalt | Pflichten des Fahrzeugführers Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegung des Fahrzeugs Sicherheitsausstattung von Bussen Vorbeugung von Gesundheitsschäden |
Dauer | 7 Vollzeitsstunden |
Preis | Auf Anfrage |
Schulungsort | Klappgasse 2a, 34295 Edermünde-Besse Leipziger Str. 211, 34123 Kassel |
Die Seminare können bei Ihnen auch als Inhouse-Schulung stattfinden. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne detaillierte Informationen.
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