Modul 5

 

Alle Kraftfahrer, die im gewerblichen Personenverkehr tätig sind, sind verpflichtet die Berufskraftfahrerweiterbildung gem. BKrFQG zu absolvieren.
Insgesamt sind 5 Module vorgeschrieben, die alle fünf Jahre zur Führerscheinverlängerung abzugeben sind.

 

ZielErwerb des Weiterbildungsnachweises Markt und Image
gem. § 5 BKrFQG i.V.m. §4 (2) BKrFQV
ZielgruppeFahrer im Besitz der Führerscheinklasse D1, D1E, D, DE und diesen
auch beruflich nutzen
Unternehmen, die Kraftfahrer auf Fahrzeugen über 3,5 t zGM einsetzen
InhaltPflichten des Fahrzeugführers
Richtige Einschätzung der Längs- und
Seitwärtsbewegung des Fahrzeugs
Sicherheitsausstattung von Bussen
Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Dauer7 Vollzeitsstunden
PreisAuf Anfrage
SchulungsortKlappgasse 2a, 34295 Edermünde-Besse
Leipziger Str. 211, 34123 Kassel

 

Die Seminare können bei Ihnen auch als Inhouse-Schulung stattfinden. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne detaillierte Informationen.

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