Externe Gefahrgutberatung
Nach §1 Satz 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) müssen nahezu alle Betriebe, die mit Gefahrgutzutun haben, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Betroffen sind Unternehmen, die mit Gefahrgut befördern, verpacken, übergeben oder andere mit der Beförderung beauftragen.
Wir entlasten Sie von diesen Aufgaben und bieten Ihnen die „Externe Gefahrgutberatung“ für den jeweiligen Verkehrsträger (Straße, Schiene) an!
Unsere Leistungen | Die Gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungen Schulungen und Unterweisungen der beauftragten und verantwortlichen Personen Die gesetzlich verlangten Dokumentationen wie Checklisten, Unfallberichte, Fahrzeugprüfungen Jahresberichte usw. Turnusmäßige Informationen hinsichtlich zutreffender gesetzlichen Neuerungen |
Ihre Vorteile | Sie Sparen Personal und Schulungskosten Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung Sie werden regelmäßig und zeitsparend betreut Sie bleiben immer auf dem aktuellen Stand der Vorschriften und entlasten sich von der Bürokratie |
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34123 Kassel
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Elke
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